Fragen & Antworten zur Privaten Krankenverischerung

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist für gut verdienende Arbeitnehmer sowie für Selbstständige, Freiberufler und Beamte eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. In vielen Fällen sind die Beiträge günstiger und das bei besseren Leistungen.

Wer kann sich privat versichern?
Private KrankenverischerungPrivat versichern kann sich bei Arbeitnehmer, dessen Jahresbruttoeinkommen der in den letzten drei Jahre in Folge 48.600 € überstiegen hat. Genauer gesagt bedeutet das, dass seit der Gesundheitsreform 2006 Angestellte die, die Krankenversicherungspflichtgrenze überschreiten, erst in die Private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie diese 3 x hintereinander überschritten haben. Beamte, Selbstständige und Freiberufler, sowie andere Beihilfeberechtigte haben ebenfalls die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Höhe des Einkommens ist bei diesem Personenkreis nicht relevant.

Beihilfe
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten seiner Bediensteten. Anspruch darauf haben nur Beamte und Beamtenanwärter sowie Angestellte, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten. Über die Beihilfe wird ein prozentualer Anteil der Krankheitskosten abgedeckt. Die Höhe der Beihilfe ist sowohl abhängig vom Beihilfesystem des Dienstherrn (Bundes- oder Landesbeihilfe), als auch vom Familienstand - sie variiert zwischen 50 % und 80 %.
Um die Krankheitskosten hundertprozentig abzudecken, können Sie als Beihilfeberechtigter bei den privaten Krankenversicherern Tarife mit jeweils den Prozentsätzen abschließen, die von der Beihilfestelle nicht getragen werden.

Krankenversicherung Beamte
Für ihre Krankenversicherung erhalten Beamte einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn.
Die sogenannte Beihilfe deckt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten. Beamte erhalten Beihilfe in Abhängigkeit von Ihrem Beihilfeträger (Bund oder Land), Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Der Beihilfesatz variiert zwischen 50 % und 80 % für Beamte und deren Familienangehörige.
Die private Krankenversicherung ist für Beamte die bevorzugte Wahl, um die verbleibenden Prozente an Gesundheitsaufwendungen abzudecken. Zusätzlich bietet die private Krankenversicherung für Beamte einen Beihilfeergänzungstarif, der die Kosten deckt, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Für Beamte und Beamtenanwärter steht die private Krankenversicherung offen.
Beamte und Beamte in Ausbildung erhalten Beihilfe (Zuschuss des Dienstherrn zur Krankenversicherung seiner Bediensteten). Über die Beihilfe wird ein prozentualer Anteil der Kosten für die Krankenversicherung abgedeckt. Die Restkosten können über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Beamte und Beamtenanwärter erhalten Beihilfe in Abhängigkeit von Ihrem Beihilfeträger (Bund oder Land), Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Der Beihilfesatz variiert zwischen 50 % und 80 %. Zusätzlich bietet die Private Krankenversicherung Vergleich online einen Beihilfeergänzungstarif, der die Kosten deckt, die von der Beihilfe nicht übernommen werden.

Krankheitskostenversicherung
Die privaten Krankenversicherer bieten verschiedene Arten von Krankheitskostenversicherungen an
Vollversicherungstarife (mit und ohne Selbstbeteiligung) Zusatztarife (für gesetzlich Versicherte) Beihilfetarife (für Beamte) Basistarife

Kündigungsfrist gesetzliche Krankenversicherung
Freiwillig Versicherte können die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten zum Monatsende kündigen.
Diese Kündigungsfrist entfällt bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Pflichtversicherte Arbeitnehmer, die verbeamtet werden, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung wechseln.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die verbeamtet werden, können die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen und sich privat versichern.
Pflichtversicherte Arbeitnehmer, die in diesem Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen haben, durch die sie über die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) gelangen, haben erstmalig zum 01.01. nach 3 Jahren die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben gesetzlich Versicherte, wenn ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.

Kündigungsfrist private Krankenversicherung
Die Kündigungsfrist für die private Krankenversicherung beträgt 3 Monate zum Ablauf des Versicherungs- oder Kalenderjahres.
Für die Kündigungsfrist des Krankentagegeldes können Ausnahmen bestehen. Die genauen Kündigungsfristen können Sie Ihrem Vertrag zur Krankenversicherung entnehmen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht für die private Krankenversicherung besteht bei jeder Beitragserhöhung.

Ist für mich die Private Krankenversicherung sinnvoll?
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, sich für die eine oder andere Krankenversicherung zu entscheiden. Unser kostenloser und unverbindlicher Vergleich hilft Ihnen eine richtige Entscheidung zu treffen.

Wie berechnen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei der privaten Krankenversicherung das Einkommen keine Rolle. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge sind der gewählte Tarif, die Höhe der Selbstbeteiligung, das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des zu Versichernden.
Können Familienmitglieder mitversichert werden? Die private Krankenversicherung kennt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied muss eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen in der privaten Krankenversicherung?
Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt der Arbeitgeber 50% bis zum durchschnittlichen Höchstsatz, der in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Der Durchschnittswert wird jeweils zum 1.1. eines Jahres vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt und hat ein Kalenderjahr Gültigkeit.
Höchstsatz Arbeitgeberzuschuss
Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) im Jahre 2009 bis zu 268,28 € und für die Pflegeversicherung bis zu 35,83 €.

Krankenversicherungspflichtgrenze für GKV-Versicherte (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
(Werte für West und Ost einheitlich)
2009 jährlich 48.600 € monatlich 4.050 €
voraussichtlich 2010 jährlich 49.950 € monatlich 4.162,50 €

Beitragsbemessungsgrenze
2009 jährlich 44.100 € monatlich 3.675 €
voraussichtlich 2010 jährlich 45.000 € monatlich 3.750 €

Kann später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden?
Vom Prinzip nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Bei Arbeitnehmern ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn ihr Einkommen unter die Verdienstgrenze sinkt, die maßgeblich für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer nur noch Teilzeit arbeitet oder durch Arbeitsplatzverlust eine Stelle annehmen muss, bei der die Entlohnung niedriger ist.
Auch Freiberufler und Selbstständige können innerhalb der ersten drei Jahre ihrer selbstständigen Tätigkeit unter ganz bestimmten Bedingungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wird die Selbstständigkeit aufgegeben und wieder ein Angestelltenverhältnis aufgenommen muss sogar gewechselt werden.

Wie finde ich eine günstige private Krankenversicherung? Private Krankenversicherung Beamte
Wie bei anderen Versicherungen ist es auch in der privaten Krankenversicherung üblich, dass sich die Beiträge und die Tarife der einzelnen Versicherer deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist ein Versicherungsvergleich auf jeden Fall zu empfehlen.
Den Gesundheitsfragebogen unbedingt korrekt ausfüllen! Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig. Wichtig: machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben – das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten. Sollte Ihnen ein Finanzberater raten, hier etwas wegzulassen - z.B. um Kosten zu sparen - weisen Sie ihn unverzüglich vor die Tür.

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